Whistleblower
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Netto Mitarbeitende sowie externe Dritte (z.B. Geschäftspartner, Lieferanten und ganz explizit auch deren Mitarbeitende oder sonstige Betroffene) ermutigen wir, potenzielle Verstöße, gegen Gesetze, Vorschriften und/oder die Schutzgüter des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), die unser Unternehmen aber auch Unternehmen entlang unserer Lieferkette betreffen, über unser eigens dafür eingerichtetes Hinweisgebersystem zu melden.
Dazu gehören u.a. Vorfälle wie Betrug, Korruption, Insiderhandel, Diskriminierung, Belästigung, schwerwiegende Verstöße gegen die IT-Sicherheit, jedoch auch Verstöße gegen Umwelt- oder Menschenrechtsstandards sowie andere schwerwiegende Missstände. Dazu zählen insbesondere entlang der Lieferkette:
- Kinderarbeit oder Zwangsarbeit,
- Verletzungen von Arbeitsschutz- und Sicherheitsstandards,
- Das Vorenthalten angemessener Entlohnung,
- Umweltverschmutzung oder die Missachtung von Umweltvorschriften,
- Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit oder der Tarifverhandlungen.
Dein Bericht wird von einer externen Anwaltskanzlei bearbeitet, wobei volle Diskretion und Vertraulichkeit garantiert werden. Optional kann die hinweisgebende Person auch völlig anonym bleiben.
Für detaillierte Informationen zum Schutz von hinweisgebenden Personen, zu weiteren Beispielen menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken sowie zu zusätzlichen Meldekanälen und den gesetzlichen Regelungen zur Vertraulichkeit empfehlen wir, einen Blick in unsere Verfahrensordnung zu werfen (s. unten).
HINWEIS:
Bitte beachte, dass das o.g. Beschwerdeverfahren ausschließlich für Compliance-Themen eingerichtet wurde. Beschwerden, z.B. über die Qualität und/oder Verfügbarkeit von Produkten, Kund:innenreklamationen und ähnliche Anliegen gelten nicht als Compliance-Hinweise. Bitte kontaktiere uns diesbezüglich über unser Kontaktformular oder über E-Mail.
Hinweissystem Whistleblower - Deutsch
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